Freitagabend in den Sommerferien: Parzelle 14 ist seit März gebucht, um sieben steht sie immer noch leer, niemand hat angerufen, und Sie haben drei Familien abgewiesen, die genau nach dieser Parzelle gefragt haben. Am nächsten Morgen schreibt ein anderer Gast, er storniere die Augustwoche und wolle die gesamte Anzahlung zurück. Beides löst dasselbe: eine Buchungs- und Stornierungsregelung, die klar ist, rechtlich hält und schriftlich vorliegt, bevor der Gast zahlt. Hier steht, was ein Campingplatz in Deutschland verlangen darf, was nicht, und wie Sie es formulieren, damit an der Rezeption nicht diskutiert wird.
Welcher Vertrag hier eigentlich gilt
Eine Campingbuchung ist kein Pauschalreisevertrag. Sie ist ein Beherbergungsvertrag, auf den die Gerichte in aller Regel Mietrecht anwenden, und das hat eine Folge, die viele Betreiber unterschätzen: der Gast hat kein allgemeines Recht, einfach zu stornieren. Sagt er ab oder erscheint er nicht, bleibt er grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet, muss sich aber anrechnen lassen, was Sie sich dadurch ersparen und was Sie durch eine anderweitige Vermietung einnehmen.
Genau daraus folgt die Rechnung, die im Streitfall zählt. Auf einer Touristikparzelle ersparen Sie sich wenig: etwas Wasser, etwas Strom, die Reinigung. Bei einer Mietunterkunft ersparen Sie mehr, weil Wäsche und Endreinigung wegfallen. Und wenn Sie die Parzelle am selben Wochenende noch einmal vermieten, haben Sie keinen Schaden mehr, den Sie geltend machen könnten.
Kein Widerrufsrecht bei Buchung auf einen Termin
Die Frage kommt jeden Sommer: "Ich habe online gebucht, ich habe doch vierzehn Tage Widerrufsrecht." Bei den meisten Fernabsatzverträgen stimmt das. Bei diesem nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch nimmt in § 312g Absatz 2 unter anderem Verträge über die Beherbergung zu einem bestimmten Termin ausdrücklich vom Widerrufsrecht aus. Eine Parzelle oder ein Mobilheim für feste Daten fällt genau darunter.
Es gilt also Ihre eigene Regelung, vorausgesetzt, der Gast hat sie vor dem Zahlen bekommen und akzeptiert. Das ist die Stelle, an der es bei vielen Plätzen hakt: Bedingungen, die erst in der Bestätigungsmail auftauchen oder nur irgendwo auf der Website stehen, sind schwer durchzusetzen. Bei einer Onlinebuchung heißt einbezogen: sichtbar im Buchungsweg, mit einem Häkchen bestätigt, und in der Bestätigung mitgeschickt.
Was eine Stornoklausel wirksam macht
Ihre Bedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden an den §§ 305 bis 310 BGB gemessen. Zwei Punkte entscheiden fast jeden Fall:
- Eine pauschale Stornogebühr ist nach § 309 Nummer 5 BGB nur wirksam, wenn die Pauschale den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht übersteigt und wenn dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden gar nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Fehlt dieser zweite Satz, fällt die ganze Klausel, und Sie stehen wieder bei der Einzelabrechnung.
- Eine Klausel, die Ihnen alles zuspricht, ohne dass der Gast etwas bekommt, wenn Sie absagen, ist unangemessen und damit angreifbar. Die Regelung muss in beide Richtungen funktionieren.
Praktisch heißt das: Staffeln Sie nach Zeitpunkt, halten Sie die Sätze in der Höhe plausibel, und schreiben Sie den Nachweissatz hin. Ein Beispiel für die Formulierung: der Gast darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein Satz, der eine Klausel rettet.
Die Anzahlung
Für die Höhe gibt es keine gesetzliche Grenze. Üblich sind zwischen zehn und dreißig Prozent des Aufenthaltspreises, bei Mietunterkünften eher mehr, weil eine ausgefallene Woche schwerer neu zu verkaufen ist als eine Parzelle. Drei Regeln, die immer gelten:
- Die Anzahlung wird vor der Bestätigung verlangt, und die Buchung gilt erst, wenn das Geld da ist. Schreiben Sie es so in die Bestätigung.
- Betrag und Zahlungsfrist stehen schriftlich und liegen bei der Buchung. "Das habe ich Ihnen am Telefon gesagt" zählt im Streit nicht.
- Setzen Sie eine Frist und sagen Sie, was nach Fristablauf passiert, nämlich dass die Parzelle wieder frei wird. Ohne diesen Satz blockiert eine unbezahlte Buchung Ihren Plan bis August.
Zur Umsatzsteuer: Eine Anzahlung ist im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern, nicht erst bei Anreise. Stellen Sie also eine Anzahlungsrechnung und bei einer Rückzahlung eine entsprechende Korrektur. Klären Sie den Ablauf einmal mit Ihrer Steuerberatung und legen Sie ihn in der Rechnungsvorlage ab.
Was in Ihre Regelung gehört
Eine gute Regelung passt auf zehn Zeilen und besteht drei Proben: Der Gast versteht sie auf dem Handy, Ihre Saisonkraft wendet sie ohne Rückfrage an, und Sie würden sie selbst akzeptieren. Sechs Punkte:
- Anzahlung: Höhe, Frist, Folge bei Nichtzahlung.
- Stornostaffel nach Zeitpunkt, mit Sätzen, die zu Ihrem Platz passen, nicht zu denen des Nachbarn.
- Der Nachweissatz nach § 309 Nummer 5 BGB, wörtlich.
- Nichtanreise: bis wann Sie die Parzelle freihalten und was dann fällig wird.
- Vorzeitige Abreise: ob nicht genutzte Nächte erstattet werden. In der Hauptsaison meist nicht, und das muss dastehen.
- Ihre eigene Absage: was Sie erstatten und wie Sie den Gast stellen, wenn Sie nicht beherbergen können.
Der gleiche Text gehört auf die Buchungsseite, in die Bestätigungsmail und an die Rezeption. Drei verschiedene Fassungen bedeuten im Zweifel, dass die für den Gast günstigste gilt. Eine Reiserücktrittsversicherung dürfen Sie empfehlen, aber nicht verlangen.
Die Anzahlung hereinholen, ohne hinterherzutelefonieren
Die beste Regelung nützt nichts, wenn die Anzahlung vier Tage später per Überweisung ohne Verwendungszweck ankommt und jemand sie von Hand der Buchung zuordnen muss. Was funktioniert:
- Die Anzahlung per Karte im Moment der Buchung einziehen, online wie an der Rezeption, und erst bestätigen, wenn sie da ist.
- Den Rest bei Anreise, ebenfalls per Karte, mit dem offenen Betrag sichtbar für den, der den Gast empfängt.
- Jede Buchung mit ihren Gästen, der Anzahlung, den akzeptierten Bedingungen und den Nachrichten an einem Ort, damit eine Stornierung durch Öffnen der Buchung erledigt wird und nicht durch Durchsuchen des Postfachs.
So arbeitet CampSuite: Jede Buchung hält ihre Gäste mit ihren Daten, die Anzahlung und die Nachrichten an einem Ort, auf dem Telefon, und Anzahlung und Restbetrag werden per Karte eingezogen. Onlinebuchungen und die an der Rezeption notierten laufen in denselben Belegungsplan, sodass eine Parzelle nicht zweimal vergeben wird, was die andere Hälfte dieses Freitagabends ist. Rechnungen und Korrekturen kommen aus derselben Buchung. Ob Touristikparzellen, Mietunterkünfte und Glamping oder beides: die Logik bleibt gleich.
Prüfliste für die nächste Saison
- Anzahlung festgelegt: Höhe, Frist, Folge bei Nichtzahlung.
- Stornostaffel nach Zeitpunkt, Nichtanreise, vorzeitige Abreise, eigene Absage geregelt.
- Nachweissatz nach § 309 Nummer 5 BGB wörtlich in den Bedingungen.
- Bedingungen sichtbar im Buchungsweg, mit Häkchen, und in der Bestätigung mitgeschickt.
- Gleicher Text auf Website, in der Mail und an der Rezeption.
- Umsatzsteuer auf Anzahlungen mit der Steuerberatung geklärt.
- Anzahlung per Karte bei der Buchung, nicht per Überweisung ohne Verwendungszweck.
- Alle an der Rezeption können die Regelung ohne Rückfrage anwenden.
Damit wird Parzelle 14 bezahlt, auch wenn niemand kommt, die stornierte Augustwoche geht am selben Tag wieder in den Verkauf, und niemand diskutiert an der Rezeption, weil es vorher auf dem Papier stand. Wenn Sie sehen möchten, wie CampSuite Buchungen, Anzahlungen und Bedingungen an einem Ort hält, sehen Sie sich die Preise an oder schreiben Sie uns.