Ein Wohnwagenbrand braucht keine zehn Minuten. Er braucht zwei, und dann entscheidet nur noch der Abstand zum Nachbarn darüber, ob Sie einen Schaden oder eine Katastrophe haben. Das ist der unangenehme Kern des Themas: Brandschutz auf dem Campingplatz ist fast vollständig Vorsorge, die im Normalbetrieb nichts bringt, und die an dem einen Abend alles entscheidet. Dieser Beitrag sammelt, was in Deutschland von einem Platzbetreiber erwartet wird, und wo Sie nachfragen müssen, weil es die Länder unterschiedlich regeln.
Warum es keine bundesweite Antwort gibt
Für Campingplätze gilt kein einheitliches Bundesrecht. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und, in den meisten Ländern, eine eigene Camping- und Wochenendplatzverordnung oder eine vergleichbare Vorschrift. Darin stehen die Dinge, nach denen am Ende geprüft wird: Mindestabstände zwischen den Standplätzen, Breite und Tragfähigkeit der Fahrwege, Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung und die Zahl der Plätze, ab der zusätzliche Anforderungen greifen.
Deshalb gilt für jede Zahl in diesem Beitrag dieselbe Regel: Nehmen Sie sie als Hinweis darauf, was zu klären ist, und holen Sie die verbindliche Auskunft bei der Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises und bei der Brandschutzdienststelle Ihrer Feuerwehr ein. Diese Auskunft ist kostenlos und sie ist schriftlich mehr wert als jede Checkliste aus dem Internet.
Abstände: die wichtigste Stellschraube
Der Abstand zwischen zwei Standplätzen ist das einzige Mittel, das ohne Technik und ohne Personal wirkt. In vielen Landesverordnungen findet sich ein Mindestabstand zwischen den Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten benachbarter Standplätze, und ergänzend eine Regelung zu Vorzelten, Anbauten, Terrassen und Stellplatzgrenzen. Praktisch heißt das:
- Der Abstand gilt zwischen den Baukörpern, nicht zwischen den Parzellengrenzen. Ein Vorzelt, ein Holzvordach oder eine Terrasse frisst den Abstand auf, und genau das wird bei Dauercampern über die Jahre zum Problem.
- Gasflaschen, Grills und Holzlager gehören in die Betrachtung, auch wenn sie nicht im Bauantrag stehen.
- Hecken und dichte Bepflanzung zwischen Parzellen sehen schön aus und tragen Feuer weiter. Prüfen Sie, was Ihre Verordnung dazu sagt.
Wenn Sie bei Dauerstandplätzen seit Jahren gewachsene Anbauten haben, gehen Sie das nicht in einer Saison an. Nehmen Sie den Platzplan, markieren Sie die engsten Stellen, und arbeiten Sie sie bei Wechseln ab: Jeder Standplatzwechsel ist die Gelegenheit, den Abstand wiederherzustellen, ohne Streit mit einem langjährigen Gast.
Flüssiggas: die häufigste Brandursache
Der größte Teil der Brände auf Plätzen hat mit Gas zu tun, und zwar selten mit der Flasche selbst, sondern mit Schläuchen, Reglern und Anschlüssen, die zu alt sind. Was Sie tun können:
- Verlangen Sie die Gasprüfung. Für Flüssiggasanlagen in Caravans und Reisemobilen ist die Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 üblich und wird in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt, mit Prüfbescheinigung. Bei Dauercampern können Sie die Vorlage der gültigen Bescheinigung im Vertrag verankern. Lassen Sie sich von Ihrem Verband oder Ihrer Rechtsberatung bestätigen, wie Sie das in Ihrem Land formulieren.
- Begrenzen Sie die Lagerung. Wie viele Flaschen auf einem Standplatz stehen dürfen, wie sie zu sichern sind und was in Kellern, Senken und geschlossenen Räumen gar nicht geht, richtet sich nach den Regeln für Flüssiggas und nach Ihrer Verordnung. Flaschen im Vorzelt oder in einer Kiste ohne Lüftung sind immer falsch.
- Verkaufen oder tauschen Sie Flaschen selbst, wenn Sie können. Dann wissen Sie, was auf dem Platz steht.
- Weisen Sie bei der Anreise darauf hin. Ein Satz in der Platzordnung und ein Satz an der Rezeption kosten nichts.
Löschmittel, Alarmierung und Rettungswege
Drei Dinge, die bei einer Kontrolle in fünf Minuten sichtbar werden:
- Feuerlöscher. Erreichbar, beschildert, nicht hinter einem Stapel Stühle, und mit gültiger Prüfung. Die Wartung erfolgt üblicherweise im Abstand von zwei Jahren durch einen Sachkundigen. Legen Sie die Prüfnachweise in eine Mappe, nach Datum.
- Alarmierung und Brandschutzordnung. Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 beschreibt, was Gäste, was Ihre Mitarbeiter und was Sie selbst im Brandfall tun. Teil A gehört ausgehängt, sichtbar, mit der Platzanschrift, die der Gast der Leitstelle nennen kann. Das klingt klein und ist im Ernstfall der Unterschied zwischen drei und acht Minuten.
- Flächen für die Feuerwehr. Zufahrten, Aufstellflächen und Wendemöglichkeiten müssen frei bleiben. Das heißt im Alltag: keine Fahrzeuge in Wegen parken, keine Poller ohne Feuerwehrschlüssel, keine Schranke ohne hinterlegtes Öffnen, keine Äste über dem Fahrweg, die einen Rüstwagen aufhalten. Gehen Sie den Weg einmal pro Saison mit Ihrer Feuerwehr ab. Die kommen gern, und sie sagen Ihnen in einer Stunde mehr als ein Gutachten.
Die Saison über: wer macht was
Brandschutz fällt nicht durch, weil jemand etwas falsch macht, sondern weil niemand zuständig ist. Schreiben Sie eine kurze Liste mit Aufgabe, Takt und Namen: Löscher sichtbar und unbeschädigt, wöchentlich. Rettungswege frei, bei jedem Rundgang. Brandschutzordnung ausgehängt und aktuell, jährlich. Gasbescheinigungen der Dauercamper, jährlich abgefragt. Löscherprüfung, nach Datum. Einweisung des Saisonpersonals, am ersten Arbeitstag, mit Unterschrift.
CampSuite hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung und den Nachrichten an einem Ort, auch auf dem Telefon, zeigt die Anreisen und Abreisen des Tages und verschickt Nachrichten an Gäste. Das hilft beim Brandschutz an einer konkreten Stelle: Sie wissen jederzeit, wer auf welchem Standplatz liegt, und Sie können einen Hinweis an alle derzeitigen Gäste schicken. Einen Überblick gibt die Funktionsseite, und für kleinere Plätze die Lösungsseite. Die Prüfnachweise selbst bleiben in Ihrer Mappe, dafür gibt es keinen Ersatz.
Prüfliste vor der Saison
- Schriftliche Auskunft von Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle eingeholt und abgelegt.
- Platzplan mit den engsten Abständen markiert, Maßnahmenliste daneben.
- Vorzelte, Anbauten und Terrassen an Dauerstandplätzen überprüft.
- Gasprüfbescheinigungen der Dauercamper abgefragt.
- Löscher geprüft, beschildert, frei zugänglich.
- Brandschutzordnung Teil A ausgehängt, Anschrift darauf.
- Feuerwehrzufahrten, Wendeflächen und Durchfahrtshöhen frei.
- Schranken- und Pollerzugang für die Feuerwehr geregelt.
- Saisonpersonal eingewiesen, mit Datum und Unterschrift.
Das ist kein Projekt für den Winter, sondern eine Liste für zwei Nachmittage und ein Telefonat. Wenn Sie darüber sprechen möchten, wie Ihre Standplätze und Ihre Gästedaten gerade organisiert sind, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; die Preise der einzelnen Pakete stehen auf der Preisseite.