Eine Übersicht der Übernachtungen je Gast neben einer Gemeindesatzung

Anfang des Quartals kommt die Mail der Kurverwaltung: Die Abrechnung fehlt. Sie öffnen die Tabelle, sehen Familien mit Kindern, Gäste für eine Nacht, Dauercamper, die kommen und gehen, und eine Gruppe, die früher abgereist ist, und merken, dass Sie nicht genau sagen können, wie viele Übernachtungen abgabepflichtig waren. Die Kurtaxe, je nach Gemeinde auch Gästebeitrag oder Kurbeitrag genannt, ist kein Geld des Campingplatzes: Sie ziehen es für die Gemeinde ein und führen es ab. Geradestehen müssen aber Sie. Hier steht, wie das funktioniert, wo Ihre Regeln stehen und wie Sie die Abrechnung auf Minuten verkürzen.

Kurtaxe, Gästebeitrag, Tourismusbeitrag: drei Begriffe, zwei Sachen

Zuerst eine Unterscheidung, die auf vielen Plätzen durcheinandergeht:

Beides kann nebeneinander bestehen. Wenn ein Bescheid kommt, lohnt der Blick, welcher der beiden gemeint ist, bevor Sie ihn in die falsche Schublade legen.

Die Satzung ist Ihr Regelwerk, nicht das Landesgesetz

Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz Ihres Bundeslandes, aber das Entscheidende steht in der Satzung Ihrer Gemeinde. Nur dort finden Sie, was für Ihren Platz gilt:

Laden Sie die geltende Fassung als PDF herunter und schreiben Sie das Datum dazu. Satzungen werden geändert, und die Fassung, nach der Sie letztes Jahr abgerechnet haben, ist womöglich nicht mehr die aktuelle. Fragen Sie im selben Zug, ob Sie als Einzugsstelle für die abgeführten Beträge haften: In den meisten Satzungen ist das so, und dann ist der Gast, der ohne zu zahlen abreist, Ihr Problem und nicht das der Gemeinde.

Befreiungen gelten je Person, nicht je Buchung

Hier entstehen die meisten Fehler. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei kleinen Kindern zahlt je nach Satzung zwei Beiträge pro Nacht, nicht fünf. Drei Punkte, die Ihre Rezeption kennen muss:

  1. Das Alter, ab dem gezahlt wird, und wie es nachgewiesen wird.
  2. Der Nachweis bei Behinderung oder anderen Befreiungsgründen: Was die Satzung verlangt, muss vorliegen, und zwar bei der Abrechnung, nicht erst bei einer Prüfung.
  3. Die Höchstdauer, falls vorgesehen: Ab der genannten Nacht läuft der Aufenthalt weiter, die Abgabe aber nicht.

Zwei campingtypische Fälle beantwortet keine Satzung von selbst: Dauercamper, die unregelmäßig da sind, und Saisonkräfte, die auf dem Platz wohnen. Fragen Sie die Kurverwaltung schriftlich, lassen Sie sich die Antwort geben und heften Sie sie zur Satzung. Eine Antwort in der Hand ist mehr wert als eine vernünftige Auslegung.

Meldeschein, Gästekarte und Rechnung

Die Kurtaxe hängt an drei Dingen, die zusammenpassen müssen:

Von der Buchung zur Abrechnung

Die Arbeit ist nicht das Einziehen, sondern das Belegen. Am Quartalsende will die Gemeinde eine Zahl, und die muss aus den tatsächlichen Aufenthalten kommen, nicht aus einer Schätzung. Was es einfach macht:

Drei Stellen, die Zahlen über dieselben Gäste wollen, sind das übliche Rezept für drei verschiedene Antworten. Kommen sie aus derselben Quelle, sind sie gleich.

CampSuite hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung, den Zahlungen und den Nachrichten an einem Ort, auf dem Telefon, und Online-Buchungen und die an der Rezeption notierten laufen in denselben Belegungsplan, sodass Personen und Nächte eines Zeitraums aus einer Auswertung kommen und nicht aus einer Handzählung. Rechnungen und Quittungen stammen aus derselben Buchung, mit der Kurtaxe in ihrer eigenen Zeile. Was CampSuite nicht tut: die Abrechnung bei der Kurverwaltung einreichen. Die Zahlen liegen bereit, die Meldung machen Sie. Für Plätze mit vielen Dauercampern gilt dasselbe, nur mit der Jahrespauschale statt der Einzelnacht.

Prüfliste für dieses Quartal

Danach ist die Mail der Kurverwaltung kein Schreck mehr: Die Zahlen liegen vor, sie passen zu den Rechnungen, und die Abrechnung dauert so lange wie das Ausfüllen eines Formulars. Wenn Sie sehen möchten, wie CampSuite Gäste, Nächte und Rechnungen an einem Ort hält, sehen Sie sich die Preise an oder schreiben Sie uns.