Anfang des Quartals kommt die Mail der Kurverwaltung: Die Abrechnung fehlt. Sie öffnen die Tabelle, sehen Familien mit Kindern, Gäste für eine Nacht, Dauercamper, die kommen und gehen, und eine Gruppe, die früher abgereist ist, und merken, dass Sie nicht genau sagen können, wie viele Übernachtungen abgabepflichtig waren. Die Kurtaxe, je nach Gemeinde auch Gästebeitrag oder Kurbeitrag genannt, ist kein Geld des Campingplatzes: Sie ziehen es für die Gemeinde ein und führen es ab. Geradestehen müssen aber Sie. Hier steht, wie das funktioniert, wo Ihre Regeln stehen und wie Sie die Abrechnung auf Minuten verkürzen.
Kurtaxe, Gästebeitrag, Tourismusbeitrag: drei Begriffe, zwei Sachen
Zuerst eine Unterscheidung, die auf vielen Plätzen durcheinandergeht:
- Die Kurtaxe oder der Gästebeitrag wird vom Gast erhoben, pro Person und Übernachtung. Sie ziehen sie ein und führen sie ab.
- Der Fremdenverkehrs- oder Tourismusbeitrag wird vom Betrieb erhoben, weil er vom Tourismus profitiert. Den zahlen Sie selbst, und er hat mit den Übernachtungen Ihrer Gäste nur mittelbar zu tun.
Beides kann nebeneinander bestehen. Wenn ein Bescheid kommt, lohnt der Blick, welcher der beiden gemeint ist, bevor Sie ihn in die falsche Schublade legen.
Die Satzung ist Ihr Regelwerk, nicht das Landesgesetz
Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz Ihres Bundeslandes, aber das Entscheidende steht in der Satzung Ihrer Gemeinde. Nur dort finden Sie, was für Ihren Platz gilt:
- Die Höhe je Person und Übernachtung, oft nach Saison gestaffelt.
- Der Kreis der Abgabepflichtigen und der räumliche Geltungsbereich, denn nicht jeder Ortsteil gehört zwingend dazu.
- Die Befreiungen und Ermäßigungen: Kinder bis zu einem bestimmten Alter, Menschen mit Behinderung und ihre Begleitung, Berufstätige am Ort, und was die Gemeinde sonst ausnimmt.
- Eine mögliche Höchstzahl von Nächten je Aufenthalt.
- Die Jahreskurtaxe für Dauercamper, die viele Satzungen als Pauschale vorsehen, statt jede einzelne Übernachtung zu zählen.
- Der Abrechnungsrhythmus und die Fristen.
Laden Sie die geltende Fassung als PDF herunter und schreiben Sie das Datum dazu. Satzungen werden geändert, und die Fassung, nach der Sie letztes Jahr abgerechnet haben, ist womöglich nicht mehr die aktuelle. Fragen Sie im selben Zug, ob Sie als Einzugsstelle für die abgeführten Beträge haften: In den meisten Satzungen ist das so, und dann ist der Gast, der ohne zu zahlen abreist, Ihr Problem und nicht das der Gemeinde.
Befreiungen gelten je Person, nicht je Buchung
Hier entstehen die meisten Fehler. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei kleinen Kindern zahlt je nach Satzung zwei Beiträge pro Nacht, nicht fünf. Drei Punkte, die Ihre Rezeption kennen muss:
- Das Alter, ab dem gezahlt wird, und wie es nachgewiesen wird.
- Der Nachweis bei Behinderung oder anderen Befreiungsgründen: Was die Satzung verlangt, muss vorliegen, und zwar bei der Abrechnung, nicht erst bei einer Prüfung.
- Die Höchstdauer, falls vorgesehen: Ab der genannten Nacht läuft der Aufenthalt weiter, die Abgabe aber nicht.
Zwei campingtypische Fälle beantwortet keine Satzung von selbst: Dauercamper, die unregelmäßig da sind, und Saisonkräfte, die auf dem Platz wohnen. Fragen Sie die Kurverwaltung schriftlich, lassen Sie sich die Antwort geben und heften Sie sie zur Satzung. Eine Antwort in der Hand ist mehr wert als eine vernünftige Auslegung.
Meldeschein, Gästekarte und Rechnung
Die Kurtaxe hängt an drei Dingen, die zusammenpassen müssen:
- Der Meldeschein nach den §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz ist die Grundlage, auf der die Gemeinde Ihre Abrechnung prüft. Wer Meldescheine lückenhaft führt, kann die Abgabe nicht belegen.
- Die Gästekarte, die viele Orte gegen die Kurtaxe ausgeben, ist für den Gast der sichtbare Gegenwert, oft mit freier Fahrt im Nahverkehr oder Ermäßigungen. Erklären Sie sie beim Einchecken; das erspart die Diskussion darüber, wofür gezahlt wird.
- Die Rechnung weist die Kurtaxe getrennt aus, nach dem Preis für den Aufenthalt. Sie ist Geld der Gemeinde und kein Entgelt für Ihre Leistung, gehört also nicht in Ihre Bemessungsgrundlage. Lassen Sie sich die Behandlung einmal von Ihrer Steuerberatung bestätigen und legen Sie sie in der Rechnungsvorlage ab.
Von der Buchung zur Abrechnung
Die Arbeit ist nicht das Einziehen, sondern das Belegen. Am Quartalsende will die Gemeinde eine Zahl, und die muss aus den tatsächlichen Aufenthalten kommen, nicht aus einer Schätzung. Was es einfach macht:
- Fragen Sie Zahl der Erwachsenen und Kinder schon bei der Buchung ab, mit dem Alter dort, wo die Befreiung davon abhängt, und korrigieren Sie beim Einchecken.
- Erfassen Sie die tatsächlichen An- und Abreisetage. Eine vorzeitige Abreise ändert die Zahl der Übernachtungen.
- Vermerken Sie Befreiungen an der Buchung, mit Grund, damit im Herbst niemand rekonstruieren muss, warum diese Familie weniger gezahlt hat.
- Ziehen Sie die Übernachtungsauswertung am ersten Tag des Zeitraums, bevor Sie irgendeine andere Meldung machen, und verwenden Sie dieselben Zahlen für die Beherbergungsstatistik.
Drei Stellen, die Zahlen über dieselben Gäste wollen, sind das übliche Rezept für drei verschiedene Antworten. Kommen sie aus derselben Quelle, sind sie gleich.
CampSuite hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung, den Zahlungen und den Nachrichten an einem Ort, auf dem Telefon, und Online-Buchungen und die an der Rezeption notierten laufen in denselben Belegungsplan, sodass Personen und Nächte eines Zeitraums aus einer Auswertung kommen und nicht aus einer Handzählung. Rechnungen und Quittungen stammen aus derselben Buchung, mit der Kurtaxe in ihrer eigenen Zeile. Was CampSuite nicht tut: die Abrechnung bei der Kurverwaltung einreichen. Die Zahlen liegen bereit, die Meldung machen Sie. Für Plätze mit vielen Dauercampern gilt dasselbe, nur mit der Jahrespauschale statt der Einzelnacht.
Prüfliste für dieses Quartal
- Geltende Satzung als PDF gespeichert, mit Datum des Abrufs.
- Geprüft, ob Kurtaxe, Tourismusbeitrag oder beides Sie betrifft.
- Befreiungen Ihrer Gemeinde an der Rezeption ausgehängt, in einfachen Worten.
- Schriftliche Auskunft zu Dauercampern und Saisonkräften eingeholt und abgeheftet.
- Alter und Personenzahl bei der Buchung erfragt, Befreiungen mit Grund vermerkt.
- Tatsächliche An- und Abreisetage erfasst, nicht die geplanten.
- Meldescheine vollständig, als Grundlage der Abrechnung.
- Kurtaxe getrennt auf der Rechnung, Behandlung steuerlich bestätigt.
- Gästekarte beim Einchecken erklärt.
- Abrechnungsfrist im Kalender, mit einem Namen dahinter.
Danach ist die Mail der Kurverwaltung kein Schreck mehr: Die Zahlen liegen vor, sie passen zu den Rechnungen, und die Abrechnung dauert so lange wie das Ausfüllen eines Formulars. Wenn Sie sehen möchten, wie CampSuite Gäste, Nächte und Rechnungen an einem Ort hält, sehen Sie sich die Preise an oder schreiben Sie uns.