Ein Kartenlesegerät und eine Quittung auf dem Rezeptionstresen

Es ist Freitagnachmittag, der Wohnwagen steht, und der Gast fragt an der Rezeption, ob er sein Auto über Nacht laden darf. Die Verlängerungsschnur liegt schon im Kofferraum, die Steckdose an der Parzelle ist zwei Meter entfernt, und Sie haben zehn Sekunden für eine Antwort. Ladesäulen für E-Autos auf dem Campingplatz sind keine Zukunftsfrage mehr, sondern eine Frage, die in der Saison jede Woche an Ihrer Theke gestellt wird. Dieser Beitrag sortiert, was technisch geht, was das Mess- und Eichrecht verlangt, wann der Netzbetreiber mitreden muss und wie Sie den Strom sauber abrechnen.

Warum die Steckdose an der Parzelle keine Ladelösung ist

Die Stromsäule an der Parzelle ist für einen Kühlschrank, einen Wasserkocher und ein Heizlüfterchen im Mai ausgelegt, meist mit einer CEE-Steckdose und einer Absicherung im Bereich von 10 oder 16 Ampere. Ein Auto lädt anders: es zieht die Leistung, die es bekommen kann, stundenlang, ohne Pause, oft die ganze Nacht. Genau diese Dauerlast ist das Problem. Steckverbindungen, die für gelegentliche Belastung gebaut sind, erwärmen sich, alte Zuleitungen und Klemmstellen erwärmen sich mit, und der Fehler zeigt sich nicht beim Einstecken, sondern um drei Uhr morgens.

Dazu kommt die Rechnung, die niemand sieht. Wenn ein Gast in zwölf Stunden zwanzig oder dreißig Kilowattstunden über eine Parzellensteckdose zieht, die im Übernachtungspreis enthalten ist oder pauschal abgerechnet wird, zahlt der Platz den Unterschied. Ein Sommer mit zwanzig solchen Nächten pro Woche ist keine Randnotiz mehr in der Energieabrechnung.

Die ehrliche Antwort an der Theke lautet deshalb: Laden nur an der dafür gebauten Ladeeinrichtung, nicht an der Parzelle. Damit diese Antwort möglich ist, muss die Ladeeinrichtung existieren. Und dafür sind vier Dinge zu klären: die Leistung, die Anmeldung, die Abrechnung und der Brandschutz.

Was der Hausanschluss hergibt und wozu Lastmanagement dient

Der erste Schritt ist kein Angebot für eine Ladesäule, sondern ein Blick auf Ihren Hausanschluss. Fragen Sie Ihren Elektrofachbetrieb, welche Anschlussleistung vertraglich vorhanden ist und wie viel davon an einem heißen Augustabend tatsächlich frei ist, wenn Sanitärgebäude, Kühlhaus, Gastronomie und die Stellplätze gleichzeitig ziehen. Häufig ist das Ergebnis ernüchternd, und genau deshalb ist ein dynamisches Lastmanagement bei Campingplätzen eher die Regel als die Ausnahme.

Lastmanagement heißt: die Ladepunkte teilen sich die Leistung, die gerade übrig ist, und drosseln, wenn der Platz sie anderswo braucht. Für den Gast ändert das wenig, weil er ohnehin über Nacht steht. Für Sie ändert es alles, weil Sie vier oder sechs Ladepunkte bauen können, ohne den Hausanschluss zu verstärken. Eine Anschlusserhöhung ist die teuerste Variante, die es gibt, und sie dauert.

Planen Sie außerdem, wo die Ladepunkte stehen sollen. Am sinnvollsten sind sie nicht auf der Parzelle, sondern gebündelt am Parkplatz vor der Schranke oder an einem gesonderten Bereich. Das hält die Kabelwege kurz, vermeidet Kabel über Wege und macht die Aufsicht einfacher.

Eichrecht: wer Strom verkauft, muss nachprüfbar messen

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird, ist das Mess- und Eichrecht. Sobald Sie Strom nach Menge verkaufen, also pro Kilowattstunde abrechnen, gilt für die Messung dasselbe wie für die Zapfsäule an der Tankstelle: die Messeinrichtung muss eichrechtskonform sein, der Gast muss die Messwerte nachvollziehen und die Abrechnung später überprüfen können. Ein einfacher Zwischenzähler aus dem Baumarkt genügt dafür nicht.

Das ist kein Detail für Juristen. Es entscheidet darüber, welche Hardware Sie bestellen. Achten Sie im Angebot ausdrücklich auf die Formulierung, dass die Ladeeinrichtung eichrechtskonform ist und die Abrechnung pro Kilowattstunde erlaubt. Wer stattdessen ein Gerät kauft, das nur die geladene Energie anzeigt, kann den Strom hinterher nicht ohne Weiteres pro Kilowattstunde in Rechnung stellen.

Es gibt Modelle, die diese Frage umgehen, etwa eine Pauschale pro Ladevorgang oder pro Nacht, ohne die Menge zu berechnen. Das ist einfacher und in der Anschaffung günstiger, verteilt die Kosten aber zwischen einem Kleinwagen und einem großen Fahrzeug völlig ungleich. Klären Sie diese Frage mit Ihrem Steuerberater und dem Lieferanten, bevor Sie bestellen, nicht danach.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Ladeeinrichtungen sind beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Oberhalb einer Leistungsschwelle ist zusätzlich seine Zustimmung nötig, und die Grenze liegt nach der Niederspannungsanschlussverordnung bei 12 Kilowatt je Ladeeinrichtung. Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt die Anmeldung in der Regel mit, aber lassen Sie sich die Bestätigung aushändigen und legen Sie sie zu den Unterlagen des Platzes.

Fragen Sie beim Netzbetreiber im selben Zug nach Fristen und nach Förderprogrammen. Länder und Kommunen legen immer wieder Programme für Ladeinfrastruktur auf, teilweise speziell für Tourismusbetriebe, und die Bedingungen ändern sich schnell. Was heute gilt, muss im nächsten Frühjahr nicht mehr gelten, also prüfen Sie es vor dem Kauf und nicht nach der Rechnung.

Brandschutz, Versicherung und der Standort

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, bevor die Säule steht. Zwei Fragen genügen für den Anfang: ist die Ladeinfrastruktur im Vertrag mitversichert, und gibt es Auflagen zu Abständen, Untergrund oder Löschmitteln. Manche Versicherer verlangen einen Mindestabstand zu Gebäuden und zu brennbaren Anlagen, was auf einem Platz mit Holzhütten und Vorzelten relevant ist.

Halten Sie die Ladeplätze frei von Gasflaschen und Lagermaterial, sorgen Sie für eine Beleuchtung, die nachts ausreicht, und legen Sie fest, wer die Anlage im Störungsfall abschaltet und wo der Schalter sitzt. Diese Information gehört in die Einweisung des Saisonpersonals, nicht in einen Ordner im Büro.

Preis, Abrechnung und die Buchung

Entscheiden Sie früh, ob Sie am Gerät kassieren oder über die Buchung. Ein Terminal an der Säule ist bequem für Tagesgäste, kostet aber Gebühr und Wartung. Für Übernachtungsgäste ist der einfachere Weg, den Ladevorgang der Buchung zuzuordnen und beim Abreisen mit allem anderen zusammen abzurechnen, so wie Sie es mit Strom, Gästekarte und Waschmarken schon machen.

Dafür brauchen Sie ein sauberes Verfahren: der Gast meldet sich mit seiner Parzellen- oder Buchungsnummer, der Betrag landet auf der Buchung, und die Rechnung weist die Leistung getrennt aus. In CampSuite liegen Buchung, Gästedaten, Anzahlung, Nachrichten und Rechnung an einer Stelle, Zahlungen per Karte nehmen Sie an der Rezeption und online entgegen, und die Auswertung zeigt Ihnen am Monatsende, was der Posten tatsächlich einbringt. Was CampSuite kostet, steht auf der Seite mit den Preisen, und wie Buchungen und Zahlungen zusammenlaufen, sehen Sie unter Funktionen.

Kommunizieren Sie den Preis so klar wie den Stellplatzpreis. Ein Schild an der Säule, eine Zeile in der Buchungsbestätigung und eine Zeile auf der Rechnung reichen. Streit entsteht fast nie über die Höhe, sondern darüber, dass der Gast den Preis erst bei der Abreise erfährt.

Prüfliste, bevor Sie bestellen

Eine Ladeeinrichtung macht den Platz für eine wachsende Gruppe von Gästen erst buchbar, und sie nimmt Ihnen das tägliche Gespräch über die Verlängerungsschnur ab. Teuer wird sie nur, wenn Leistung, Eichrecht und Abrechnung erst geklärt werden, nachdem die Säule steht. Wenn Sie sehen möchten, wie Buchungen, Zahlungen und Auswertungen für Plätze wie Ihren an einer Stelle zusammenlaufen, schreiben Sie uns über die Kontaktseite.