Ein Dienstplan an einer Pinnwand neben einem Stapel unterschriebener Verträge

Die beste Saisonkraft, die Sie je hatten, war im Februar noch zu haben und im April nicht mehr. Das ist der eine Satz, den jeder Platzbetreiber nach drei Jahren selbst sagt, und er beschreibt genau, warum dieses Thema in den Winter gehört und nicht in den Mai. Der zweite Grund ist unangenehmer: Saisonbeschäftigung hat in Deutschland mehr bewegliche Teile als jede andere Personalform, und fast alle davon muss man vor dem ersten Arbeitstag geregelt haben, nicht danach.

Dieser Beitrag sortiert, was zu entscheiden ist, in welcher Reihenfolge, und wo Sie Ihre Steuerberatung fragen müssen, statt sich auf eine Zahl aus einem alten Artikel zu verlassen.

Erstens: welche Beschäftigungsform passt

Es gibt drei Wege, und die Wahl entscheidet über Abgaben, Meldungen und darüber, wie viel jemand arbeiten darf.

Eine Mischform ist möglich und üblich: eine feste Rezeptionskraft befristet über die Saison, Reinigungskräfte als Minijob, Aushilfen für die Hauptwochen kurzfristig. Aber jede Person braucht ihre eigene saubere Einordnung.

Zweitens: die Meldungen, vor dem ersten Arbeitstag

  1. Betriebsnummer der Agentur für Arbeit, falls Sie noch keine haben.
  2. Anmeldung zur Sozialversicherung bei der zuständigen Krankenkasse beziehungsweise der Minijob-Zentrale, fristgerecht.
  3. Sofortmeldung. In bestimmten Branchen ist die Meldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung abzugeben. Ob Ihr Betrieb darunter fällt, hängt davon ab, wie er eingeordnet ist, und ein Campingplatz mit Gastronomie ist hier ein Grenzfall. Fragen Sie das vor der Saison ab, nicht beim ersten Zoll-Besuch.
  4. Unfallversicherung. Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und jährliche Entgeltmeldung.
  5. A1-Bescheinigung. Wenn Sie Kräfte aus anderen EU-Staaten beschäftigen, die dort sozialversichert bleiben, gehört die Bescheinigung in die Personalakte, bevor gearbeitet wird.
  6. Ausweis und Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen, mit Kopie und Prüfdatum.

Drittens: Arbeitszeit, Mindestlohn und Aufzeichnung

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Juli. Die werktägliche Arbeitszeit ist begrenzt und eine Verlängerung nur unter Ausgleich zulässig, zwischen zwei Schichten liegt eine Ruhezeit, und Pausen sind vorgeschrieben. Für Beherbergung und Gaststätten gibt es Besonderheiten bei Sonn- und Feiertagsarbeit, aber keine Befreiung von den Grenzen.

Dazu kommt die Aufzeichnungspflicht. In mehreren Branchen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und aufbewahrt werden, und bei Minijobs gilt sie ohnehin breit. Das heißt praktisch: ein Stundenzettel pro Person und Woche, von der Person abgezeichnet, aufbewahrt. Keine Excel-Datei, die im September rückwirkend entsteht. Genau danach wird bei einer Prüfung gefragt, und genau das fehlt in den meisten Betrieben.

Arbeiten bei Ihnen Jugendliche unter achtzehn, gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz, mit eigenen Zeiten, Pausen und Verboten. Das ist kein Detail: es betrifft fast jeden Platz, der im Sommer Schülerinnen und Schüler einsetzt.

Viertens: Unterkunft und Verpflegung

Viele Plätze stellen Saisonkräften ein Zimmer, einen Wohnwagen oder ein Mobilheim. Drei Dinge, die dann gelten:

Fünftens: Einarbeitung, die eine halbe Saison spart

Der häufigste Fehler ist nicht rechtlicher Art. Er besteht darin, eine neue Kraft am ersten Samstag allein an die Rezeption zu stellen. Planen Sie einen halben Tag ein, vor dem ersten Dienst, mit fünf Punkten:

  1. Rundgang über den Platz mit dem Platzplan, bis sie jeden Standplatz findet.
  2. Eine komplette Buchung von Anfang bis Ende, selbst gemacht: anlegen, kassieren, bestätigen, stornieren.
  3. Meldeschein und Kurtaxe: was gefragt wird, was aufbewahrt wird.
  4. Was im Notfall passiert: Feuerlöscher, Sammelplatz, wer angerufen wird, wo die Abschaltungen sind.
  5. Was sie selbst entscheiden darf und was nicht, mit Beträgen.

Dafür muss die Technik so sein, dass eine neue Kraft sie an einem Vormittag versteht. CampSuite führt Online-Buchungen und von Hand eingetragene Buchungen in einem Belegungsplan zusammen, sodass ein Standplatz nie doppelt vergeben wird, hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung und den Nachrichten an einem Ort, auch auf dem Telefon, nimmt Anzahlungen und Restbeträge per Karte, stellt Rechnungen und Belege aus und zeigt die Anreisen und Abreisen des Tages. Was enthalten ist, steht auf der Funktionsseite, und was das für kleinere Plätze bedeutet auf der Lösungsseite.

Prüfliste für den Winter

Der letzte Punkt ist der, der am meisten bringt und am wenigsten kostet. Wer im Januar schreibt, bekommt die Leute, die im April nicht mehr frei sind. Wenn Sie darüber sprechen möchten, wie Ihre Dienste und Ihre Buchungen gerade organisiert sind, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; die Preise der einzelnen Pakete stehen auf der Preisseite.