Die Rezeption tippt seit Jahren dieselben Positionen, und niemand weiß mehr genau, warum der Strom mit dem einen und die Brötchen mit dem anderen Satz laufen. Dann kommt die Betriebsprüfung, oder nur die neue Steuerberaterin, und die Frage steht im Raum: Sind das jetzt sieben oder neunzehn Prozent? Die Umsatzsteuer auf einem Campingplatz ist keine Kleinigkeit, weil sie auf jeder Zeile jeder Rechnung steht und rückwirkend teuer wird. Hier steht, was sicher gilt, was seit Jahren umstritten ist, und wie Sie es einmal klären statt jeden Sommer neu zu entscheiden.
Was sicher gilt: die kurzfristige Vermietung
Die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegt nach § 12 Absatz 2 Nummer 11 des Umsatzsteuergesetzes dem ermäßigten Steuersatz, genau wie die kurzfristige Beherbergung im Hotel. Kurzfristig heißt dabei: die Vermietung ist nicht auf mehr als sechs Monate angelegt. Die Touristikparzelle, das Mietwohnwagenstellplatz für zwei Wochen, die Nacht auf dem Wohnmobilstellplatz fallen also unter den ermäßigten Satz.
Die Kehrseite steht im selben Satz: Was nicht unmittelbar der Vermietung dient, unterliegt dem Regelsatz, auch wenn es zusammen mit der Übernachtung in einem Preis abgegolten wird. Dieses sogenannte Aufteilungsgebot ist der Grund, warum eine Campingrechnung selten nur einen Steuersatz trägt.
Und der andere Rand: die langfristige Überlassung an Dauercamper ist steuerlich etwas anderes als die kurzfristige Vermietung an Touristen. Wie Jahrespreis, Nebenkosten und Strom bei Ihren Dauerstellplätzen zu behandeln sind, lassen Sie sich für Ihren Platz bestätigen, statt es aus der Touristikparzelle abzuleiten.
Was umstritten ist: die Nebenleistungen
Hier ist Ehrlichkeit nützlicher als eine schnelle Antwort. Ob Leistungen, die üblicherweise zur Beherbergung gehören, zwingend zum Regelsatz aufzuteilen sind oder als Nebenleistung dem ermäßigten Satz folgen, beschäftigt die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof seit Jahren, und es hat dazu auch Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof gegeben. Für Campingplätze betrifft das besonders die Stromlieferung an Campinggäste, aber auch andere Leistungen, die im Platzpreis stecken.
Daraus folgt für Sie nicht, dass Sie sich eine Meinung bilden müssen, sondern dass Sie drei Dinge tun sollten:
- Lassen Sie Ihre konkrete Preisstruktur einmal von Ihrer Steuerberatung beurteilen, Position für Position, und lassen Sie sich das schriftlich geben.
- Fragen Sie ausdrücklich nach dem aktuellen Stand zu den strittigen Punkten und danach, ob für Ihren Fall ein Vorbehalt oder ein Einspruch sinnvoll ist.
- Führen Sie die Entscheidung in Ihre Rechnungsvorlage ein, damit die Rezeption eine Position wählt und keinen Steuersatz entscheidet.
Eine falsch ausgewiesene Steuer schulden Sie im Zweifel trotzdem, und korrigieren heißt bei einem Campingplatz schnell mehrere hundert Rechnungen. Deshalb ist die halbe Stunde beim Steuerberater die günstigste halbe Stunde des Jahres.
Die Kurtaxe ist gar kein Umsatz
Ein Posten, der in dieser Diskussion oft falsch einsortiert wird: Die Kurtaxe oder der Gästebeitrag ist kein Entgelt für Ihre Leistung. Sie ziehen ihn für die Gemeinde ein und führen ihn ab, er gehört als durchlaufender Posten behandelt und nicht in Ihre Bemessungsgrundlage.
Praktisch heißt das:
- Die Kurtaxe steht auf der Rechnung in einer eigenen Zeile, nach dem Preis für den Aufenthalt, und ohne Umsatzsteuer darauf.
- Die Zahl der Personen und Nächte ist erkennbar, damit die Summe später zur Abrechnung mit der Gemeinde passt.
- Bei einer Erstattung wird auch die Kurtaxe dieser Nächte erstattet und im Korrekturbeleg ausgewiesen.
Die Rechnung, die keine Nacharbeit macht
Damit der Steuersatz überhaupt eine Rolle spielen kann, muss die Rechnung stimmen. Für einen Campingplatz heißt das:
- Vollständige Pflichtangaben: fortlaufende Nummer, Datum, Leistungszeitpunkt, beide Anschriften, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Art und Umfang der Leistung.
- Aufschlüsselung nach Steuersätzen, mit Entgelt und Steuerbetrag je Satz. Ein Gesamtbetrag mit einem Mischsatz ist keine ordnungsgemäße Rechnung.
- Kleinbetragsrechnungen dürfen weniger enthalten, aber der Steuersatz gehört auch dort hin.
- Geschäftskunden, vom Handwerker auf Montage bis zum Verein, brauchen eine vollständige Rechnung mit ihren Daten, wenn sie die Vorsteuer ziehen wollen. Fragen Sie danach bei der Buchung, nicht bei der Abreise.
Denken Sie außerdem an die elektronische Rechnung zwischen inländischen Unternehmen, deren Einführung stufenweise verläuft. Fragen Sie Ihre Steuerberatung, welche Stufe wann für Ihren Betrieb gilt, und Ihren Softwareanbieter, was er dafür vorsieht.
Alles aus einer Quelle statt aus drei
Die meisten Steuerfehler auf einem Campingplatz sind keine Rechtsfehler, sondern Ablagefehler: Der Aufenthalt steht im Belegungsplan, der Zahlungseingang im Terminal und die Rechnung in einem dritten Programm. Drei Orte, drei Wahrheiten, und im Januar sitzt jemand davor.
CampSuite stellt Rechnungen und Quittungen aus der Buchung selbst aus, mit den Gästen, den Nächten, der Anzahlung und den Zahlungen bereits darin, sodass das Berechnete und das Kassierte dieselbe Sache sind. Jede Buchung hält ihre Gäste mit ihren Daten und die Nachrichten an einem Ort, auf dem Telefon, Online-Buchungen und die an der Rezeption notierten laufen in denselben Belegungsplan, und die Auswertung der Buchungen und Einnahmen gibt Ihnen den Zeitraum, ohne Belege zu addieren. Ob Touristikparzellen, Dauercamper und Mietunterkünfte oder beides: jede Einheit trägt ihren Preis und ihre Position.
Prüfliste vor dem Jahresabschluss
- Liste aller Positionen Ihres Platzes mit dem jeweiligen Steuersatz, von der Steuerberatung bestätigt und schriftlich abgelegt.
- Strittige Nebenleistungen ausdrücklich angesprochen, aktueller Stand notiert.
- Dauercamping getrennt beurteilt, nicht aus der Touristikparzelle abgeleitet.
- Kurtaxe als durchlaufender Posten, eigene Zeile, keine Umsatzsteuer darauf.
- Rechnungsvorlage mit Aufschlüsselung nach Steuersätzen.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf jeder Rechnung.
- Bei Geschäftskunden die Daten schon bei der Buchung erfragt.
- Zeitplan der elektronischen Rechnung mit Steuerberatung und Anbieter geklärt.
- Rechnungen aus der Buchung, nicht aus einem zweiten Programm.
Danach entscheidet niemand mehr an der Rezeption über einen Steuersatz, und die Frage der Betriebsprüfung ist in zwei Minuten beantwortet, weil die Antwort schriftlich vorliegt. Wenn Sie sehen möchten, wie CampSuite Buchungen, Zahlungen und Rechnungen an einem Ort hält, sehen Sie sich die Preise an oder schreiben Sie uns.