Im August fällt ein Ast auf ein Vorzelt. Ein Kind rutscht am Zugang zum Schwimmbad aus. Im Oktober, wenn der Platz längst zu ist, deckt ein Sturm zwei Mobilheime ab. In allen drei Fällen stellt sich dieselbe Frage im denkbar schlechtesten Moment: was genau deckt die Police. Versicherungen für den Campingplatz gehören zu den Dingen, die jedes Jahr aus Gewohnheit verlängert und erst gelesen werden, wenn etwas passiert ist. Dieser Beitrag ist dafür da, sie im November zu lesen, in Ruhe, und mit klaren Verhältnissen in die Saison zu gehen.
Die Betriebshaftpflicht ist die, die nicht fehlen darf
Sie ist in Deutschland für einen Campingplatz zwar nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben, aber sie ist die Police, ohne die man den Betrieb nicht führen sollte, und Pachtverträge oder Verbandsmitgliedschaften verlangen sie häufig ohnehin. Prüfen Sie zuerst, ob Deckungssumme und Umfang noch zu dem passen, was Sie heute tun, denn viele Policen stammen aus einer Zeit vor Glamping, Schwimmbad und Ladesäule.
Gehen Sie die Bausteine einzeln durch, denn sie sind nicht dasselbe:
- Betriebshaftpflicht für Schäden, die Dritten aus Ihrem Betrieb entstehen. Sie greift, wenn jemand auf einem schlecht beleuchteten Weg stürzt.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück, insbesondere Wege, Bäume und Winterdienst. Lassen Sie sich bestätigen, dass Ihr Baumbestand eingeschlossen ist.
- Umwelthaftpflicht und Gewässerschadenhaftpflicht, wenn Sie einen Heizöltank, eine eigene Kläranlage oder größere Chemikalienlager haben.
- Produkthaftpflicht, sobald Sie Lebensmittel in Kiosk, Bar oder Restaurant abgeben.
- Vermögensschäden und Schlüsselverlust, oft ein eigener Baustein, der bei Mietunterkünften unerwartet teuer werden kann.
Fragen Sie außerdem ausdrücklich nach Schwimmbad, Wasserrutsche und Spielplatz. In manchen Policen sind sie ein eigenes Kapitel, in anderen fallen sie heraus, wenn sie nicht angezeigt wurden.
Die Berufsgenossenschaft ist keine Wahl
Hier liegt ein Punkt, den gerade kleinere Betriebe übersehen: die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten läuft nicht über eine Police, die Sie aussuchen, sondern über die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft, bei der die Mitgliedschaft kraft Gesetzes besteht. Ein neuer Betrieb muss sich dort anmelden, und zwar zeitnah nach Aufnahme der Tätigkeit.
Prüfen Sie vor jeder Saison zweierlei: dass Ihre Meldung die tatsächlichen Entgelte und Tätigkeiten abbildet, und dass auch die kurzfristig Beschäftigten im Sommer erfasst sind. Und wenn Dienstleister auf dem Platz arbeiten, Gartenpflege, Reinigung, Handwerk, lassen Sie sich deren Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigen, denn sonst landet die Frage am Ende wieder bei Ihnen.
Gebäude, Inhalt und der Unterschied, der im Winter zählt
Die zweite Säule ist die Sach- oder Inhaltsversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm. Der kritische Punkt auf einem Campingplatz ist, was als Gebäude gilt. Mobilheime, Chalets, Safarizelte, Rezeption, Sanitärgebäude, Zaun, Schranke, Schwimmbad, Elektroverteilung und Ladeinfrastruktur müssen angezeigt und bewertet sein. Ein Mobilheim, das vor drei Jahren gekauft und nie in die Police aufgenommen wurde, ist faktisch unversichert.
Und dann der Punkt, der in Deutschland regelmäßig weh tut: Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Schneedruck und Erdrutsch sind in einer gewöhnlichen Gebäudeversicherung nicht enthalten. Dafür braucht es die Elementarschadenversicherung, und die muss ausdrücklich eingeschlossen sein. Für einen Platz am Fluss, am See oder im Hang ist das keine Zusatzfrage, sondern die eigentliche Frage. Lassen Sie sich die Einstufung Ihres Standorts und die Bedingungen schriftlich geben, einschließlich Selbstbehalt.
Klären Sie außerdem, was während der Schließzeit gilt, denn genau dann sieht wochenlang niemand den Schaden, und manche Bedingungen verlangen für unbewohnte Gebäude bestimmte Obliegenheiten wie das Entleeren der Leitungen oder regelmäßige Kontrollgänge. Wer diese Obliegenheit nicht kennt, erfüllt sie auch nicht.
Unterversicherung: das Problem, das man nicht sieht
Wenn Sie 300.000 versichern, was 600.000 wert ist, bekommen Sie bei einem Teilschaden nicht 300.000: es greift die Unterversicherung, und Sie erhalten anteilig weniger. Es ist der teuerste und der leiseste Fehler, weil er sich erst am Tag der Schadenmeldung zeigt.
Campingplätze sind dafür besonders anfällig, weil sie in kleinen Schritten wachsen. Jedes Jahr ein Mobilheim mehr, ein Vordach, eine Pergola, ein saniertes Sanitärgebäude, eine Photovoltaikanlage, eine neue Schranke. Keine dieser Maßnahmen wirkt groß genug für einen Anruf beim Versicherer, und nach zehn Jahren ist die Versicherungssumme halbiert.
Zwei Gegenmittel. Erstens eine jährliche Durchsicht im November, mit der Liste dessen, was im Jahr dazugekommen oder verbessert wurde, und den Rechnungen daneben. Zweitens fragen Sie nach einem Unterversicherungsverzicht und nach den Bedingungen, unter denen er gilt, denn er nimmt Ihnen genau dieses Risiko ab.
Betriebsunterbrechung: der Schaden, der auf keinem Foto ist
Wenn ein Brand Sie im Mai ohne Sanitärgebäude lässt, sind die eigentlichen Kosten nicht der Wiederaufbau, sondern die Saison, die Sie nicht verkaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt genau das: die ausfallenden Erträge und die fortlaufenden Fixkosten, solange Sie nicht öffnen können.
Für ein so saisonales Geschäft lohnt sich ein genauer Blick, weil derselbe Schaden im Februar und im Juli völlig Unterschiedliches kostet. Achten Sie beim Abschluss auf die Haftzeit und stellen Sie sicher, dass sie mindestens eine vollständige Saison abdeckt, nicht drei Monate.
Was die Versicherung am Ende verlangt: den Nachweis
Bei einer Schadenmeldung wird immer dasselbe gefragt: was ist passiert, wann, wem, wer hat sich gekümmert, und in welchem Zustand war die Anlage. Ein Platz mit Protokollen über Baumkontrolle, Spielplatzprüfung, Elektroprüfung und Schwimmbadwerte wickelt einen Schaden in Tagen ab. Ein Platz ohne diese Unterlagen diskutiert Monate.
Notieren Sie Vorfälle an der Buchung des betroffenen Gastes, mit Datum, Hergang und wer sich gekümmert hat. Bewahren Sie Wartungsnachweise mit Datum auf. Fotografieren Sie die Anlagen zu Saisonbeginn und Saisonende. In CampSuite liegen Buchung, Gäste und ihre Daten, Zahlungen und der Nachrichtenverlauf an einer Stelle, auch auf dem Handy, und dazu gehört die Notiz vom Tag des Vorfalls. Zu sehen in den Funktionen, die Kosten auf der Seite mit den Preisen.
Prüfliste vor der Verlängerung
- Deckungssumme der Betriebshaftpflicht geprüft und zum heutigen Betrieb passend.
- Bausteine einzeln durchgegangen: Betrieb, Haus und Grund, Umwelt und Gewässer, Produkte, Schlüsselverlust.
- Baumbestand, Spielplatz, Schwimmbad und Rutschen ausdrücklich angezeigt.
- Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft aktuell, Saisonkräfte erfasst.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Dienstleister auf dem Platz eingeholt.
- Alle Mobilheime und Chalets in der Police, auch die der letzten drei Jahre.
- Zaun, Schranke, Elektroverteilung, Photovoltaik, Kläranlage und Ladesäulen bewertet.
- Elementarschadenversicherung ausdrücklich eingeschlossen, Einstufung und Selbstbehalt schriftlich.
- Obliegenheiten während der Schließzeit gelesen und im Winterplan berücksichtigt.
- Versicherungssumme um die Investitionen der Saison erhöht, Unterversicherungsverzicht erfragt.
- Betriebsunterbrechung mit einer Haftzeit von mindestens einer Saison.
- Selbstbehalte bekannt und schriftlich, nicht vermutet.
- Nebenbetriebe angezeigt: Kiosk, Bar, Fahrradverleih, Animation, Veranstaltungen.
- Prüf- und Wartungsnachweise sowie Vorfallnotizen aktuell.
- Kontakt des Maklers an einem Ort, den das ganze Team kennt, nicht nur Sie.
Eine gut eingestellte Versicherung merkt man nie, eine schlecht eingestellte genau einmal, im schlechtesten Monat. Nehmen Sie sich den Novembervormittag, der jetzt überflüssig wirkt. Wenn Sie Buchungen, Gäste und Vorfallnotizen für den Fall der Fälle an einer Stelle führen möchten, sehen Sie sich die Lösung für Glamping an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.