Die Jahresrechnung für den Dauerstandplatz ging im Januar heraus. Im April steht sie noch offen, im Juni auch, und der Wohnwagen steht weiter da, mit Vorzelt, Blumenkasten und Satellitenschüssel. Die Person grüßt freundlich, wenn Sie vorbeigehen, und weicht dem Thema aus. Das ist eine der unangenehmsten Situationen im Campingbetrieb, weil der Platz klein ist und man sich kennt. Dieser Beitrag geht durch die Schritte bei Zahlungsausfällen auf dem Campingplatz, in der Reihenfolge, in der sie etwas bringen, und sagt auch, was Sie auf keinen Fall tun sollten.
Erst die Grundlage: was steht in Ihrem Vertrag
Bevor Sie etwas unternehmen, holen Sie den Vertrag heraus und lesen drei Dinge: wann die Jahresgebühr fällig ist, wie die Nebenkosten abgerechnet werden, und was zur Kündigung vereinbart ist. Erstaunlich viele Dauercampingverträge auf deutschen Plätzen sind entweder sehr alt oder bestehen aus einem Formular von 1996 und mündlichen Absprachen, und genau dort beginnt das Problem.
Wichtig ist außerdem die rechtliche Einordnung Ihres Vertrags, denn davon hängt ab, welche Kündigungsregeln und Fristen gelten. Dauercamping wird je nach Ausgestaltung unterschiedlich eingeordnet, und das entscheidet mehr als Ihr Gefühl von Fairness. Lassen Sie sich diese Einordnung einmal von einem Anwalt für Ihr Vertragsmuster schriftlich geben. Diese einmalige Ausgabe ist kleiner als ein einziger verlorener Rechtsstreit, und Sie brauchen sie ohnehin für die nächsten zehn Jahre.
Verzug entsteht nicht von allein, meistens
Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht leistet. Ist für die Leistung ein kalendermäßig bestimmter Zeitpunkt vereinbart, tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Das ist der Grund, warum in Ihre Jahresrechnung ein konkretes Datum gehört und nicht die Formulierung zahlbar nach Erhalt.
Ab Verzug können Sie Verzugszinsen verlangen, deren Höhe sich am Basiszinssatz orientiert und bei Verbrauchern und Unternehmern unterschiedlich ausfällt, und die Kosten einer berechtigten Mahnung. Was Sie nicht verlangen können, sind Mahnpauschalen in beliebiger Höhe: angesetzt wird der tatsächliche Aufwand, und der ist klein.
Praktisch heißt das: eine klare Rechnung mit Datum, dann eine freundliche Erinnerung, dann eine Mahnung mit Frist und der Ankündigung der weiteren Schritte. Drei Schreiben, nicht sieben. Wer sieben schreibt, lehrt den Schuldner, dass nichts passiert.
Reden, bevor Sie schreiben
Auf einem Campingplatz ist das wirksamste Mittel fast immer ein Gespräch, und zwar früh. Ein Dauercamper, der seit zwölf Jahren kommt und plötzlich nicht zahlt, hat in der Regel keinen Plan, Sie zu schädigen, sondern ein Problem: Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit, Pflegefall.
Bieten Sie eine schriftliche Ratenvereinbarung an, mit Beträgen, Daten und der Folge bei Nichteinhaltung, und lassen Sie sie unterschreiben. Das bringt Ihnen zwei Dinge: eine realistische Chance auf Ihr Geld, und ein Dokument, das ein Gericht später als Anerkenntnis wertet. Lassen Sie es nicht bei einer mündlichen Zusage am Schrankenhäuschen.
Setzen Sie sich dabei eine eigene Grenze, bevor das Gespräch beginnt: bis zu welchem Betrag und wie lange Sie mitgehen. Diese Grenze schriftlich für sich selbst festzulegen ist der Unterschied zwischen Kulanz und einem Ausfall über drei Saisons.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Wenn Mahnung und Gespräch nichts bringen, ist der nächste Schritt in Deutschland meist nicht die Klage, sondern das gerichtliche Mahnverfahren: Sie beantragen beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid, der Antrag läuft über das zentrale Online-Portal der Mahngerichte, und das Verfahren ist deutlich günstiger und schneller als eine Klage. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid und damit einen Titel.
Zwei Dinge dazu. Erstens: der Antrag unterbricht die Verjährung, und das ist oft der eigentliche Grund, ihn zu stellen. Zweitens: ein Titel ist noch kein Geld. Wenn nichts zu holen ist, bleibt er zunächst Papier, aber er bleibt dreißig Jahre gültig, und das ist nicht wenig.
Zur Verjährung: die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Jahresgebühr aus 2023 verjährt also Ende 2026. Setzen Sie sich für offene Posten eine Erinnerung im Oktober jedes Jahres, denn Forderungen verjähren still und im Dezember hat niemand Zeit.
Was Sie nicht tun sollten
Hier liegt der teuerste Fehler dieses ganzen Themas. Die naheliegende Idee ist, den Wohnwagen festzuhalten, ihn wegzustellen, die Räder abzunehmen oder den Strom abzuschalten, bis bezahlt wird. Tun Sie das nicht ohne anwaltliche Prüfung. Ob Ihnen an der Sache des Gastes irgendein Recht zusteht, und ob Sie Leistungen einstellen dürfen, hängt von der Einordnung Ihres Vertrags und von Ihren Bedingungen ab, und Selbsthilfe kann sehr schnell dazu führen, dass aus Ihrer berechtigten Forderung ein Schadensersatzanspruch gegen Sie wird.
Dasselbe gilt für das Entsorgen eines zurückgelassenen Wohnwagens. Ein Wohnwagen, der nach einer Kündigung stehen bleibt, ist nicht automatisch Ihr Wohnwagen und nicht automatisch Abfall. Lassen Sie sich den Weg dafür einmal vom Anwalt beschreiben und schreiben Sie ihn in Ihre Verfahrensbeschreibung, bevor der Fall eintritt, nicht danach.
Vorbeugen ist billiger als mahnen
Die meisten Ausfälle lassen sich mit vier Maßnahmen verhindern, und alle vier kosten nichts:
- Ein konkretes Fälligkeitsdatum auf der Jahresrechnung, nicht zahlbar nach Erhalt.
- Zahlung in zwei Raten, eine im Herbst und eine im Frühjahr, statt eines großen Betrags im Januar. Das senkt die Ausfallhöhe und erhöht die Zahlungsquote.
- Lastschrift oder Kartenzahlung als Standard, mit Überweisung als Ausnahme. Was automatisch abgeht, bleibt seltener offen.
- Eine Übersicht, die Sie monatlich ansehen. Ausfälle wachsen, weil niemand hinsieht, nicht weil niemand mahnt.
Der letzte Punkt ist der, an dem Papier scheitert. In CampSuite hält jede Buchung den Gast und seine Daten, die Anzahlung, die Nachrichten und die Rechnung zusammen, Sie nehmen Anzahlungen und Restbeträge per Karte entgegen, und die Auswertung zeigt Ihnen Buchungen und Einnahmen je Zeitraum, sodass ein offener Posten im Februar auffällt und nicht im August. Die Mahnung schreiben Sie selbst, aber Sie wissen, an wen. Zu sehen in den Funktionen, die Kosten auf der Seite mit den Preisen.
Prüfliste für offene Posten
- Vertragsmuster vom Anwalt eingeordnet, Kündigungsregeln schriftlich.
- Konkretes Fälligkeitsdatum auf jeder Jahresrechnung.
- Drei Schreiben festgelegt: Rechnung, Erinnerung, Mahnung mit Frist.
- Verzugszinsen und tatsächliche Mahnkosten korrekt berechnet, keine Fantasiepauschale.
- Gespräch früh geführt, Ratenvereinbarung schriftlich und unterschrieben.
- Eigene Grenze vorher festgelegt: Betrag und Zeitraum.
- Mahnbescheid über das Online-Portal der Mahngerichte beantragt, wenn nichts kommt.
- Verjährung geprüft: drei Jahre ab Schluss des Entstehungsjahres, Erinnerung im Oktober.
- Keine Selbsthilfe am Wohnwagen und keine Stromsperre ohne anwaltliche Prüfung.
- Verfahren für zurückgelassene Wohnwagen vorab klären und aufschreiben.
- Zahlung in zwei Raten und Lastschrift oder Karte als Standard eingeführt.
- Offene Posten monatlich angesehen, nicht am Saisonende.
Zahlungsausfälle sind auf einem Campingplatz selten ein Rechtsproblem und fast immer ein Zeitproblem: je früher Sie hinsehen und sprechen, desto kleiner der Betrag und desto größer die Chance, dass der Gast nächstes Jahr wieder da ist und bezahlt hat. Das Juristische brauchen Sie nur für die Fälle, in denen das nicht funktioniert, und für die sollte der Weg vorher aufgeschrieben sein. Wenn Sie Buchungen, Zahlungen und offene Posten an einer Stelle führen möchten, sehen Sie sich die Lösung für Ferienplätze an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.