Der Kiosk auf dem Campingplatz ist fast immer aus Versehen entstanden. Erst gab es eine Kaffeemaschine, dann einen Kühlschrank mit Bier, dann fragte jemand nach einer Bratwurst, und von da an hat niemand mehr nachgesehen, was dafür eigentlich nötig gewesen wäre. Es ist eine der wenigen Ecken des Platzes, in der der Abstand zwischen "das machen wir seit Jahren" und "das ist nicht in Ordnung" groß sein kann, ohne dass es auffällt, bis eine Kontrolle kommt.
Hier steht, was gebraucht wird, mit den deutschen Bezeichnungen, und an welchen Stellen Sie besser eine schriftliche Auskunft einholen, statt abzuschauen, wie es der Nachbarplatz macht.
Erstens: was machen Sie genau
Die Anforderungen hängen an der Tätigkeit, und die Tätigkeiten werden leicht verwechselt.
- Verkauf verpackter Ware: der Platzladen mit Brot, Konserven, verschlossenen Getränken und Gasflaschen.
- Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, also Gastronomie, mit eigenen Anforderungen.
- Ausschank von Alkohol. Das ist die Grenze, die am meisten verändert, und sie hat ihr eigenes Regime.
- Nur für Platzgäste oder auch für Auswärtige. Das wiegt bei Sperrzeiten, Lärm und der Aufmerksamkeit, die Sie bekommen.
Schreiben Sie auf, welche dieser Tätigkeiten Sie wirklich ausüben, und nehmen Sie diese Beschreibung mit zur Gemeinde. Die meisten Probleme kommen daher, dass die eine begonnen und die andere angezeigt wurde.
Das Gaststättenrecht ist Ländersache
Das ist der Punkt, der die Recherche im Internet unbrauchbar macht. Seit der Föderalismusreform regeln die Länder das Gaststättenrecht weitgehend selbst. In manchen Ländern brauchen Sie für den Ausschank alkoholischer Getränke weiterhin eine Erlaubnis, in anderen genügt eine Anzeige. Die Voraussetzungen an Person und Räume unterscheiden sich ebenso.
Also: Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt, und dann eine konkrete schriftliche Auskunft bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Ihre Tätigkeit nach dem Recht Ihres Landes erlaubnispflichtig oder anzeigepflichtig ist und welche Nachweise dazugehören. Diese Auskunft gehört in den Ordner, weil Sie sie bei jeder späteren Frage wieder brauchen.
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Das ist die Anforderung, die am häufigsten fehlt, und sie ist einfach zu erfüllen. Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln umgeht, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt, mit Bescheinigung. Der Betrieb muss danach außerdem regelmäßig selbst belehren und das dokumentieren.
Praktisch heißt das für einen Saisonbetrieb: Die Aushilfe, die im Juli an den Imbiss kommt, braucht die Bescheinigung vor dem ersten Dienst, nicht danach. Planen Sie den Termin beim Gesundheitsamt mit ein, wenn Sie die Saisonkräfte einstellen, wie in dem Beitrag über Saisonkräfte beschrieben.
Hygiene: das Konzept und vor allem die Listen
Wer Lebensmittel abgibt, muss nach einem auf den HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahren arbeiten. Was bei einer Kontrolle verlangt wird, sind nicht Ihre guten Absichten, sondern Ihre Aufzeichnungen.
- Temperaturen von Kühlschränken, Truhen und Theken, gemessen und notiert mit Datum, Uhrzeit und Kürzel. Im Sommer zweimal täglich.
- Korrekturmaßnahmen. Ein Kühlschrank außerhalb des Bereichs ist kein Problem; ein Kühlschrank außerhalb des Bereichs ohne die Zeile, was Sie danach getan haben, schon.
- Reinigung und Desinfektion, mit Plan und abgezeichneter Liste.
- Rückverfolgbarkeit: Rechnungen und Lieferscheine so abgelegt, dass Sie zu jedem Produkt sagen können, woher es kommt.
- Allergene. Die Information über Allergene in nicht vorverpackter Ware muss für den Gast verfügbar sein, schriftlich oder über ein deutlich ausgeschildertes Verfahren. Ein laminiertes Blatt am Tresen ist die einfachste Lösung und fehlt am häufigsten.
- Preisangaben. Was Sie ausschenken und verkaufen, muss ausgezeichnet sein, nach denselben Grundsätzen wie der Rest des Platzes; das steht in dem Beitrag über die Preisauszeichnung.
Die praktische Regel: Was kein Datum und kein Kürzel hat, existiert bei einer Kontrolle nicht.
Jugendschutz, Musik und Sperrzeit
- Jugendschutz. Die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche ist nach dem Jugendschutzgesetz beschränkt, und der entsprechende Aushang gehört sichtbar an den Tresen. Weisen Sie Ihre Saisonkräfte schriftlich ein: das Bußgeld trifft Sie.
- Musik. Musikwiedergabe in einem für Gäste zugänglichen Betrieb ist vergütungspflichtig. Das regeln Sie vor der Saison, nicht nach dem ersten Abend mit Band.
- Sperrzeit. Sperrzeiten regeln die Länder und oft die Gemeinden, und sie werden für den Sommer manchmal geändert. Prüfen Sie die geltende Regelung jedes Jahr, nicht nur beim ersten Mal.
- Lärm. Wenn Wohnhäuser in der Nähe sind, kann eine Veranstaltung im Freien eine eigene Genehmigung brauchen, die Sie für jeden Termin vorher beantragen.
Wo es den Rest des Platzes berührt
Ein Kiosk auf einem Campingplatz hat einen Vorteil, den eine Kneipe im Ort nicht hat: Sie wissen, wer Ihre Kunden sind und wo sie schlafen. Nutzen Sie das. Schreiben Sie die Öffnungszeiten in die Buchungsbestätigung und schicken Sie am Anreisetag eine Nachricht, denn ein großer Teil des entgangenen Umsatzes sind schlicht Leute, die nicht wussten, dass geöffnet ist.
CampSuite hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung und den Nachrichten an einem Ort, auch auf dem Telefon, verschickt Bestätigungen und Nachrichten an Gäste, zeigt die Anreisen und Abreisen des Tages und gibt die Zahlen zu Buchungen, Belegung und Umsatz. In der Praxis können Sie allen heutigen Gästen sagen, dass der Kiosk heute länger offen hat, und wissen vor der Brotbestellung, wie viele Leute morgen da sind. Was enthalten ist, steht auf der Funktionsseite, und was das für größere Ferienplätze bedeutet auf der Lösungsseite.
Prüfliste
- Tätigkeit schriftlich beschrieben: Verkauf, Abgabe vor Ort, Alkohol, und für wen.
- Gewerbeanzeige erstattet.
- Schriftliche Auskunft der zuständigen Behörde, ob nach dem Recht Ihres Landes Erlaubnis oder Anzeige nötig ist.
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für jede Person vor dem ersten Dienst, Bescheinigungen abgelegt.
- Wiederholungsbelehrungen im Betrieb dokumentiert.
- Anforderungen an die Räume vorab prüfen lassen.
- HACCP-gestütztes Konzept für diesen Betrieb, keine Vorlage von der Stange.
- Temperaturliste zweimal täglich, mit Kürzel.
- Korrekturmaßnahmen bei jeder Abweichung notiert.
- Reinigungsplan und abgezeichnete Liste.
- Rückverfolgbarkeit: Rechnungen und Lieferscheine geordnet.
- Allergeninformation am Tresen verfügbar.
- Preise ausgezeichnet.
- Jugendschutz-Aushang angebracht, Personal schriftlich eingewiesen.
- Musikvergütung vor der Saison geregelt.
- Sperrzeit und Lärmregelung dieses Jahr geprüft.
- Öffnungszeiten in der Buchungsbestätigung.
Zwei Vormittage Arbeit im Februar, und der Kiosk ist nicht mehr der Teil des Platzes, von dem Sie hoffen, dass niemand zu genau hinsieht. Wenn Sie darüber sprechen möchten, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; die Preise der einzelnen Pakete stehen auf der Preisseite.