Es gibt ein Gespräch, das auf jedem Platz mit Dauercampern wiederkehrt, immer am Saisonende und immer gleich aufgebaut. Der Gast sagt, so viel könne er nicht verbraucht haben. Der Betreiber sagt, der Zähler sei der Zähler. Und keiner von beiden hat ein Blatt, das er dem anderen zeigen kann. Dieses Gespräch gewinnt man nicht mit Argumenten: man erledigt es im März, mit einem Zähler, einem Ableseheft und drei Zeilen im Vertrag.
Das Thema lohnt die Mühe, weil Strom kein Nebenposten mehr ist. Zwischen klimatisierten Wohnwagen, Heizlüftern im Oktober und inzwischen ladenden Autos ist es die Position, die am stärksten wächst, und die einzige, die der Gast nicht selbst abschätzen kann.
Erstens: enthalten oder gemessen
Es gibt drei Modelle, und nur eines hält auf einem Dauerstandplatz.
- Im Preis enthalten. Vernünftig auf Durchreiseplätzen, wo der Aufenthalt kurz und der Verbrauch berechenbar ist. Sobald jemand drei Wochen im Oktober einen Heizlüfter laufen lässt, ist es das nicht mehr.
- Jahrespauschale. Einfach zu berechnen und für beide Seiten unfair: wer wenig verbraucht, zahlt zu viel, wer viel verbraucht, zahlt zu wenig und hat keinen Grund, etwas abzuschalten. Wenn Sie sie verwenden, dann als Mindestbetrag mit Abrechnung darüber hinaus.
- Zähler je Standplatz. Das einzige Modell, das eine Diskussion übersteht. Es misst, was jeder verbraucht hat, und setzt den Anreiz auf die richtige Seite.
Für Dauerstandplätze setzen Sie Zähler. Das ist die Investition, die sich am schnellsten selbst bezahlt, meist schon im ersten kalten Herbst.
Das Eichrecht, und warum es hier wirklich zählt
Dies ist der Punkt, an dem sich Deutschland von den Nachbarländern unterscheidet, und er wird übersehen. Wer eine Verbrauchsmenge zur Grundlage einer Abrechnung macht, bewegt sich im Mess- und Eichrecht. Messgeräte, deren Werte im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, müssen den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen, und die Eichgültigkeitsdauer läuft irgendwann ab.
Praktisch heißt das: ein Baumarktzähler, den Sie 2012 gesetzt haben, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Grundlage, auf die Sie eine Nebenkostenabrechnung stützen können. Wenn ein Dauercamper das weiß und Sie nicht, verlieren Sie die Diskussion vollständig.
Klären Sie deshalb drei Dinge, bevor Sie die nächste Abrechnung schreiben: welche Ihrer Zähler konform und innerhalb der Eichgültigkeit sind, wann die jeweilige Frist abläuft, und wie Sie den Nachweis führen. Ihre Elektrofachkraft kann das einordnen, und die zuständige Eichbehörde Ihres Landes beantwortet die verbindliche Frage. Holen Sie die Antwort schriftlich und legen Sie sie zu den Verträgen.
Die Zähler: was setzen und wohin
- Ein Zähler je Standplatz, nicht je Säule. Eine Säule mit vier Steckdosen und einem Zähler zwingt Sie zum Aufteilen, und Aufteilen heißt Streiten.
- Mit sichtbarer Seriennummer und dem Standplatz in einer schriftlichen Liste zugeordnet. Wird ein Zähler getauscht, notieren Sie Datum, Endstand des alten und Anfangsstand des neuen. Diese Zeile ist Gold wert.
- Erreichbar, ohne den Standplatz zu betreten. Sonst hängt die Ablesung davon ab, ob jemand da ist.
- Geschützt und plombiert. Nicht aus Misstrauen, sondern weil eine unverletzte Plombe das Gespräch beendet, wenn es kommt.
- Von einer Elektrofachkraft gesetzt, mit Installationsnachweis. Den brauchen Sie bei jeder wiederkehrenden Prüfung.
Die Ablesung, wo der Frieden entsteht
Fast alle Stromstreitigkeiten gehen nicht um den Preis, sondern um den Zählerstand. Sie lösen sich mit einer langweiligen, billigen Routine:
- Anfangsstand zu Saisonbeginn, von beiden unterschrieben, mindestens aber dem Gast am selben Tag schriftlich mitgeteilt.
- Zwischenablesungen, mindestens monatlich, dem Gast per Nachricht geschickt. Wer jeden Monat seinen Stand bekommt, wird im September nie überrascht und merkt manchmal selbst, dass ein Heizlüfter läuft.
- Foto des Zählwerks mit Datum, bei jeder Ablesung. Fünf Sekunden, und es ersetzt jedes Argument.
- Endstand bei Abreise, wenn möglich mit dem Gast zusammen.
- Nie schätzen, ohne zu sagen, dass geschätzt wird. Ist ein Zähler ausgefallen, schreiben Sie, dass der Wert geschätzt ist, auf welcher Grundlage, und schlagen eine Korrektur vor.
Der Preis je Kilowattstunde
Was Sie weitergeben, sind die Kosten der Energie, die der Gast verbraucht hat. Das ist kein Stromhandel, sondern die Umlage einer eigenen Kostenart, und die Berechnungsmethode muss vor der Saison im Vertrag stehen.
Der saubere Weg: Legen Sie im Vertrag einen Preis je Kilowattstunde fest, sagen Sie, wie er gebildet wird, und sagen Sie, wann er angepasst werden kann. Viele Plätze nehmen den Durchschnittspreis ihrer eigenen Rechnung im Zeitraum, zuzüglich eines anteiligen Ausgleichs für Netzverluste im eigenen Netz, und schreiben genau das hin. Andere setzen einen Preis für die ganze Saison und tragen das Schwankungsrisiko. Beides ist vertretbar; nicht vertretbar ist, keines von beidem aufgeschrieben zu haben.
Lassen Sie sich von Ihrer Steuerberatung bestätigen, wie dieser Posten zu fakturieren ist und welcher Umsatzsteuersatz auf die Weitergabe in Ihrer Konstellation anzuwenden ist, denn das hängt davon ab, wie das Dauercamperverhältnis aufgebaut ist, und ist nicht automatisch der des Übernachtungspreises. Der Rahmen dazu steht in dem Beitrag über die Umsatzsteuer.
Was in den Vertrag gehört
- Dass Strom über einen eigenen Zähler gemessen und getrennt vom Standplatzpreis abgerechnet wird.
- Der Preis je Kilowattstunde oder die Formel, und wann er angepasst werden kann.
- Der Takt der Ablesung und der Abrechnung, die Zahlungsfrist, und was bei Verzug passiert. Die Fortsetzung bei Verzug steht in dem Beitrag über Zahlungsausfälle.
- Eine vierte Zeile, wenn Sie Elektroautos haben: ob am Standplatz geladen werden darf, mit welcher Leistung, und ob es an der Ladesäule zu geschehen hat. Ein Auto an einer Standplatzsteckdose ist ein elektrisches Problem, bevor es ein Abrechnungsproblem ist; der Rahmen steht in dem Beitrag über Ladesäulen.
CampSuite hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung und den Nachrichten an einem Ort, auch auf dem Telefon, nimmt Anzahlungen und Restbeträge per Karte, stellt Rechnungen und Belege aus, verschickt Nachrichten an Gäste und gibt die Zahlen zu Buchungen, Belegung und Umsatz. In der Praxis: die monatliche Nachricht mit dem Zählerstand bleibt bei dem Gast, um den es geht, und die Stromrechnung kommt aus derselben Stelle wie die für den Standplatz. Was enthalten ist, steht auf der Funktionsseite, und was das für Dauerstandplätze bedeutet auf der Lösungsseite.
Prüfliste vor der nächsten Saison
- Eigener Zähler an jedem Dauerstandplatz, von einer Elektrofachkraft gesetzt.
- Für jeden Zähler geklärt, ob er konform und innerhalb der Eichgültigkeitsdauer ist, mit schriftlicher Auskunft.
- Ablauftermine der Eichgültigkeit im Kalender.
- Installationsnachweis abgelegt.
- Schriftliche Liste: Standplatz, Seriennummer, Einbaudatum.
- Zähler ohne Betreten des Standplatzes erreichbar und plombiert.
- Anfangsstand abgelesen und am ersten Tag schriftlich mitgeteilt.
- Monatliche Ablesetermine im Kalender.
- Datiertes Foto bei jeder Ablesung.
- Preis je Kilowattstunde oder Formel im Vertrag, mit Anpassungsregel.
- Abrechnungstakt und Zahlungsfrist im Vertrag.
- Regel zum Laden von Elektroautos am Standplatz.
- Umsatzsteuerliche Behandlung der Weitergabe schriftlich von der Steuerberatung bestätigt.
So gemacht, hat das Saisonende dieses Gespräch nicht mehr. Wenn Sie darüber sprechen möchten, wie Sie Ablesungen und Abrechnung derzeit führen, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; die Preise der einzelnen Pakete stehen auf der Preisseite.