Wintercamping ist in den letzten Jahren von einer Nische zu einem richtigen Markt geworden, und Weihnachten bis Neujahr ist darin der wertvollste Zeitraum: zwei Wochen, in denen Gäste bereit sind, Sommerpreise zu zahlen, weil es kaum Angebot gibt.
Das ist die gute Nachricht. Die andere ist, dass ein Platz im Dezember alles teurer macht: Heizung, Wasser, Personal, Räumdienst. Deshalb ist Winteröffnung keine Gefühlsentscheidung, sondern eine Rechnung mit drei Zahlen. Hier steht, welche.
Was im Winter technisch vorhanden sein muss
Ohne diese Punkte ist die Frage nach der Rentabilität gar nicht sinnvoll:
- Frostsichere Wasserversorgung an den Standplätzen, die Sie öffnen, oder eine ehrlich kommunizierte Lösung mit Zapfstelle. Eine abgedrehte Leitung, von der der Gast erst vor Ort erfährt, kostet Sie die Bewertung.
- Ein beheiztes Sanitärgebäude mit warmem Wasser und einem Trockenraum. Der Trockenraum ist der am meisten unterschätzte Punkt beim Wintercamping: nasse Jacken und Schuhe müssen irgendwohin.
- Ausreichend Strom. Im Winter laufen Heizlüfter, Standheizungen und Klimaanlagen auf Heizbetrieb, und zwar alle gleichzeitig. Prüfen Sie die Absicherung Ihrer Verteiler, bevor Sie öffnen, und rechnen Sie den Verbrauch über Zähler ab. Dazu der Beitrag über die Stromabrechnung.
- Befahrbare Wege. Räumen und streuen gehört zu Ihrer Verkehrssicherungspflicht, und ein Platz mit Gefälle und Eis ist eine Haftungsfrage. Siehe den Beitrag über die Verkehrssicherungspflicht.
- Gasversorgung. Flaschentausch muss möglich sein, auch am 27. Dezember, und die Abstände und Lagerregeln gelten im Winter genauso. Siehe den Beitrag über den Brandschutz.
Die Rechnung mit drei Zahlen
Rechnen Sie den Zeitraum und nicht den Winter.
- Die Mehrkosten der Öffnung je Woche: Heizung des Sanitärgebäudes, Warmwasser, Personalstunden einschließlich Räumdienst, Beleuchtung, Abfall. Nur das, was ohne Öffnung nicht anfiele.
- Der Erlös je verkaufter Nacht in diesem Zeitraum, ohne Kurtaxe, die Sie nur einziehen.
- Die Schwelle: Mehrkosten geteilt durch Erlös, also die Zahl der Nächte je Woche, die Sie brauchen, um auf Null zu kommen.
Vergleichen Sie diese Schwelle mit dem, was Sie realistisch verkaufen. Und machen Sie den Vergleich für zwei Zeiträume getrennt: die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr trägt sich meist, der Januar fast nie. Genau das ist das Ergebnis, das Sie suchen, nämlich "offen vom 20. Dezember bis 4. Januar", nicht "offen im Winter". Die gleiche Methode für die Verlängerung im Herbst steht in dem Beitrag über das Verlängern der Saison.
Was Sie zumachen, während Sie offen sind
Hier wird die Rechnung entschieden. Öffnen Sie so klein wie möglich:
Ein Sanitärgebäude, und die Gäste auf die Bereiche darum. Alles andere bleibt winterfest und abgestellt.
Ein Platzbereich, möglichst mit festem Untergrund und kurzem Weg zum Gebäude. Wiesen im Dezember sind für Sie und für den Gast ein Problem.
Verkürzte Rezeptionszeiten, mit selbständiger Anreise außerhalb. Wie das geht, steht in dem Beitrag über den Anreisetag.
Kiosk zu oder nur zu festen Stunden, vorher angekündigt. Nennen Sie stattdessen in der Bestätigung den nächsten Supermarkt mit Öffnungszeiten über die Feiertage; das löst die Hälfte der Fragen.
Und schreiben Sie ausdrücklich in Ihr Angebot, was geschlossen ist. Ein Gast, der weiß, dass das Schwimmbad zu ist und zwei Gebäude winterfest sind, beschwert sich nicht. Einer, der es vor Ort merkt, schon.
Preis und Mindestaufenthalt über die Feiertage
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Nachfrage unelastisch und das Angebot knapp. Nutzen Sie das, aber nutzen Sie es sauber:
- Ein eigener Zeitraum im Preisverzeichnis, nicht der Nebensaisonpreis. Die Kalkulation steht in dem Beitrag über die Preiskalkulation.
- Ein Mindestaufenthalt über den Jahreswechsel, weil Einzelnächte in diesen Tagen dieselbe Arbeit machen wie eine Woche.
- Strom nach Verbrauch, getrennt ausgewiesen, nicht pauschal. Im Winter ist die Pauschale immer zu niedrig.
- Klare Preise, mit allen Nebenkosten, nach den Vorgaben zur Preisauszeichnung. Siehe den Beitrag über die Preisauszeichnung.
- Anzahlung, weil Absagen wegen Wetter in diesem Zeitraum häufig sind. Siehe den Beitrag über Anzahlung und Stornierung.
Die Dauercamper, die ohnehin da sind
Viele Plätze sind im Winter faktisch halb offen, weil Dauercamper an den Feiertagen kommen. Das verändert die Rechnung: ein Teil der Kosten fällt sowieso an, und die zusätzlichen Gäste tragen dann nur die Differenz.
Prüfen Sie dabei zwei Dinge. Erstens, was Ihr Vertrag über die Nutzung im Winter und über die Nebenkosten sagt; dazu der Beitrag über den Dauercampingvertrag. Zweitens, ob der Jahrespreis diese Kosten abdeckt; dazu der Beitrag über die Preisanpassung.
CampSuite hält jede Buchung mit ihren Gästen und deren Daten, der Anzahlung und den Nachrichten an einem Ort, auch auf dem Telefon, nimmt Anzahlungen und Restbeträge per Karte, führt Standplätze, Unterkünfte und Glamping mit eigenen Preisen in einem Belegungsplan, zeigt die Anreisen und Abreisen des Tages und berichtet Buchungen, Belegung und Umsatz. Für die Winteröffnung zählt vor allem, einen eigenen Zeitraum mit eigenen Preisen und nur die geöffneten Standplätze zum Verkauf zu stellen, und hinterher die verkauften Nächte je Woche neben Ihre Mehrkosten legen zu können. Was enthalten ist, steht auf der Funktionsseite, und was das für einen kleineren Platz bedeutet auf der Lösungsseite.
Prüfliste vor dem ersten Winter
- Frostsichere Wasserversorgung im geöffneten Bereich geprüft.
- Ein Sanitärgebäude beheizt, mit Warmwasser und Trockenraum.
- Absicherung der Verteiler auf Heizlast geprüft.
- Stromzähler je Standplatz vorhanden und abgelesen.
- Räum- und Streupflicht organisiert, mit Zuständigkeit.
- Gasflaschentausch über die Feiertage sichergestellt.
- Mehrkosten je Woche aufgeschrieben.
- Erlös je verkaufter Nacht ohne Kurtaxe berechnet.
- Schwelle in Nächten je Woche, getrennt für Feiertage und Januar.
- Eigener Preiszeitraum im Preisverzeichnis.
- Mindestaufenthalt über den Jahreswechsel festgelegt.
- Verkürzte Rezeptionszeiten und selbständige Anreise geregelt.
- Was geschlossen ist, im Angebot und in der Bestätigung genannt.
- Nächster Supermarkt mit Feiertagszeiten in der Bestätigung.
- Dauercampervertrag und Jahrespreis auf Winternutzung geprüft.
Zwei gut gerechnete Wochen im Dezember können mehr einbringen als ein ganzer Oktober, und sie können Sie auch Geld kosten. Der Unterschied steht auf einem Blatt Papier. Wenn Sie es gemeinsam durchgehen möchten, schreiben Sie uns über die Kontaktseite; die Preise der einzelnen Pakete stehen auf der Preisseite.